Telefonsprechstunde: Ausbildung und Studium im Justizvollzugsdienst NRW
TelefonischIn der Telefonsprechstunde werden die Einstiegsmöglichkeiten und Ausbildungsinhalte im mittleren und gehobenen Justizvollzugsdienstes in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. In der Veranstaltung stellt das Team der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug die verschiedenen Ausbildungen im mittleren und das duale Studium im gehobenen Dienst des Justizvollzuges in NRW vor.
Konkret geht es um die Berufe im allgemeinen Vollzugsdienst, Werkdienst, Krankenpflegedienst sowie für das Studium zum/zur Diplomverwaltungswirt/in.
Die Ausbildung ist ab einem Mindestalter von 20 Jahren möglich, dauert 2 Jahre und beginnt mit einer mehrwöchigen Einführung. Es folgen die theoretische Ausbildung in der Justizvollzugsschule Wuppertal und die berufspraktische Ausbildung in den unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen in NRW. Theorie und Praxis wechseln sich dabei regelmäßig ab. Wer sich für eine Ausbildung im Justizvollzug in NRW bewerben möchte, benötigt mindestens einen Hauptschulabschluss mit bereits abgeschlossener Ausbildung oder die Fachoberschulreife. Weitere Voraussetzungen wie Verantwortungsbewusstsein, charakterliche Stärke, eine gefestigte Persönlichkeit und Gelassenheit im Umgang mit schwierigen Menschen werden vorausgesetzt.
Das duale Studium dauert 3 Jahre. Hierfür wird ein Abitur, die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertiger anerkannter Bildungsstand vorausgesetzt. Die Veranstaltung richtet sich im Übrigen nicht nur an Jugendliche. Auch Erwachsene, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, können sich über die Ausbildung im Justizvollzugsdienst einen neuen Karriereweg erschließen.
Das Höchstalter liegt bei 40 Jahren. Bewerberinnen und Bewerber für das duale Studium dürfen zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht 39 Jahre alt sein.
Interessenten für die Ausbildung sowie das Studium im Justizvollzug NRW können ohne Anmeldung an der Telefonsprechstunde teilnehmen.
Telefon: 0202 9457 – 1515