#Teilzeitberufsausbildung
Die Teilzeitberufsausbildung ermöglicht es allen Ausbildungsinteressierten, ihre individuellen Lebensumstände und ihre Berufsausbildung leichter miteinander zu vereinbaren. Unternehmen öffnet die Teilzeitberufsausbildung die Chance, freie Ausbildungsstellen zu besetzen und motivierten Fachkräftenachwuchs zu gewinnen.
Digitale Sprechstunde
Wenn Sie noch Fragen zur Teilzeitberufsausbildung haben, nutzen Sie gerne unsere digitale Sprechstunde. Der nächste Termin ist Freitag, der 20.12.2024 ab 11:30 Uhr. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage per Mail an service-tzba@gib.nrw.de, dann senden wir Ihnen die Zugangsdaten zur digitalen Sprechstunde zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Modelle der Teilzeitberufsausbildung
Eine Teilzeitberufsausbildung kann als Komplettmodell in Teilzeit oder als Zeitraummodell teilweise in Teilzeit absolviert werden. Es ist auch möglich, die Teilzeitberufsausbildung z.B. aufgrund von Familienverantwortung zu verkürzen.
Wie viele Urlaubstage hat ein*e Teilzeitazubi?
Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den wöchentlichen Arbeitstagen ab.
Ist der*die Auszubildende an fünf Tagen pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule, hat er *sie den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Ist er*sie weniger als fünf Tage pro Woche im Betrieb, reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.
Aktionsplan Teilzeitberufsausbildung
Berufschancen schaffen – Fachkräfte gewinnen
Teilzeitberufsausbildung als Chance für Unternehmen und Auszubildende
Alle Infos zum Download
Weitere Informationen zum Thema „TZBA“ befinden sich im Service-Bereich. Hier finden Sie unter anderem Erklärvideos und Hinweise zu Unterstützungsmöglichkeiten für TZ-Azubis und Betriebe.
Veranstaltungen
Sie möchten sich gerne über das Thema „Ausbildung“ informieren? Nutzen Sie hierfür unseren Veranstaltungskalender, in dem Sie monatliche Events finden können.
Die Teilzeitberufsausbildung - eine Ausbildung, die zur individuellen Lebenssituation passt!
Eine Teilzeitausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung mit einem anerkannten Abschluss, bei der die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert ist. Insbesondere Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Geflüchtete oder Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können somit von einer Teilzeitberufsausbildung (TZBA) profitieren. Ausbildungsinteressierte haben die Möglichkeit, eine Ausbildung mit ihren besonderen Lebensumständen zu vereinbaren während Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und sich zukünftige Fachkräfte sichern können. Ein Gewinn für beide Seiten und ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunftssicherung!
Eine Berufsausbildung in Teilzeit bietet viele Vorteile
Für Auszubildende
Mehr Ausbildungsoptionen
Alle anerkannten dualen Ausbildungsberufe, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind, können in Teilzeit absolviert werden.
Chance zur Erstausbildung
Durch die Teilzeitberufsausbildung erhalten auch Personen mit familiären Verpflichtungen eine Chance auf eine Erstausbildung, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes beiträgt
Finanzielle Unabhängigkeit
Es wird eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt und unter bestimmten Voraussetzungen kann man zusätzlich AAnspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder Bürgergeld haben.
Anpassungsfähigkeit
Eine Vollzeitausbildung kann auch in Teilzeit fortgesetzt werden. Dies ist z. B. möglich, wenn eine Ausbildung durch Elternzeit unterbrochen wurde. Somit lässt sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gewährleisten!
Für Ausbildungsbetriebe
Mehr Bewerbungen
Bei der oft schwierigen Suche nach geeigneten Auszubildenden können Sie durch die Möglichkeit der Teilzeitausbildung einen größeren Interessent*innen- und Bewerber* innenkreis ansprechen.
Höhere Motivation
Die meisten Personen, die sich neben anderen Aufgaben für eine Teilzeitberufsausbildung entscheiden, verfügen über ein Plus an Lebenserfahrung und sind in der Regel sehr engagiert, pflichtbewusst und organisiert in ihrer Arbeitsweise.
Bessere Planbarkeit
Durch die reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit verringert sich die monatliche Vergütung entsprechend. Der Betrieb wird finanziell weniger stark belastet.
Arbeitgeberattraktivität
Mit der Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit positionieren sich Unternehmen im Hinblick auf Familienfreundlichkeit. Als ein Instrument der Vereinbarkeit trägt Teilzeitberufsausbildung damit zur Arbeitgeberattraktivität und damit zur Fachkräftegewinnung bei.
Teilzeitberufsausbildung in den sozialen Medien
Auch in den Sozialen Medien finden Sie nützliche Informationen über die Teilzeitberufsausbildung. Vor allem Hinweise zu Veranstaltungen, weiteren Unterstützungsmöglichkeiten, aber auch Erfahrungsberichte von Teilzeitauszubildenden. Sehen Sie hier, was andere zum Thema Teilzeitberufsausbildung schreiben.
Wir benötigen Ihre Zustimmung, um die Social Media Wall zu laden!
Um Ihnen Meinungen zum Thema Teilzeitberufsausbildung anzuzeigen, die über Social Media Plattformen abgegeben wurden, nutzen wir einen Drittanbieterdienst, um diverse Social Media Inhalte einzubetten. Diese Dienste (z.B. Twitter) könnten Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Social Media Wall anzusehen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Wer kann eine Ausbildung in Teilzeit machen?
Seit 2020 können alle Ausbildungsinteressierten eine Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren, sofern es sich hierbei um einen anerkannten dualen Ausbildungsberuf handelt, der nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist.
Darüber hinaus müssen alle Beteiligten (Ausbildungsbetrieb, Auszubildende*r, zuständige Kammer) damit einverstanden sein.
- Was geschieht, wenn mein Kind krank ist?
Wenn das Kind des*der Teilzeitazubi krank ist und er*sie keine andere Möglichkeit hat, es zu Hause betreuen zu lassen, muss er*sie die Betreuung übernehmen.
Jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage pro Kind von 10 Tagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Obergrenze von 25 Tagen pro Elternteil.
Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage pro Kind bzw. auf maximal 50 Tage bei mehr als zwei Kindern.
Voraussetzung ist, dass
- das Kind nicht älter als 12 Jahre ist,
- ein Arzt die Betreuung und Pflege des Kindes anordnet und
- ein Arzt ab dem ersten Tag einen Kinderkrankenschein ausstellt.
Ist der gesetzliche Anspruch aufgebraucht und das Kind bzw. die Kinder erneut erkrankt, können Sie gemeinsam eine Lösung besprechen. In der Regel wird das Fehlen des*der Azubi mit Urlaub abgegolten.
- An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Fragen rund um die Teilzeitausbildung beantworten die zuständigen Kammern und Verbände, die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
- Gibt es weiteres Informationsmaterial?
Ja. Sie finden interessante Broschüren und Veröffentlichungen zum Thema “Teilzeitausbildung” im Bereich Service.
- Wer hilft mir in meiner Region?
Unter Kontakt finden Sie Ansprechpersonen für die Beratung bei Ihnen vor Ort.
- Was kostet mich die Teilzeitausbildung?
Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am Ausbildungsberuf und an der vereinbarten Wochenstundenzahl.
Wird die Wochenstundenzahl von 40 Stunden einer Vollzeitausbildung beispielsweise auf 75 Prozent, also 30 Wochenstunden gekürzt, wird auch die Ausbildungsvergütung auf 75 Prozent der vollen Ausbildungsvergütung gekürzt.
Man kann aber auch die volle Ausbildungsvergütung zahlen.
- Wie viele Stunden täglich ist der*die Azubi im Betrieb?
Es kommt darauf an, wie viele Wochenstunden im Ausbildungsvertrag festgelegt werden.
Die tägliche Arbeitszeit wird individuell mit dem*der Auszubildenden festgelegt. Meistens liegt die wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 25 und 30 Stunden.
- Wie lange dauert die Ausbildung?
Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann bis zu 50% reduziert werden.
Die Berufsschulzeit bleibt davon unberührt.
Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer ist auf maximal das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer beschränkt. Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und des Betriebs ist eine Verkürzung möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.
- Können auch die Wochenarbeitstage reduziert werden?
Ja, dies ist möglich. Dies geschieht im gegenseitigen Einverständnis und wirkt sich auf den Urlaubsanspruch aus.
- Wird auch der Besuch der Berufsschule verkürzt?
Berufsschulen sind nicht an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden. Es gibt Berufsschulen, die ihre Unterrichtszeiten an die Bedürfnisse der Teilzeitauszubildenden anpassen, in der Regel besteht aber weiterhin eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht in der Berufsschule.
Die Schulen werden angehalten, sensibel auf die persönlichen Bedürfnisse und Belange des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin einzugehen und zu reagieren sowie bei Bedarf individuelle Lösungen anzubieten.[…} Eine Reduzierung des Berufsschulunterrichts kann [..] nicht pauschal vorgenommen werden.
Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung von Auszubildenden in dualer Teilzeitberufsausbildung S. 4 vorletzter Abschnitt.
- Kann ich in Teilzeit ausbilden?
Jeder Betrieb, der ausbildet, kann auch in Teilzeit ausbilden.
Die Teilzeitausbildung wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart und bedarf einer Beantragung bei der zuständigen Kammer.
- Wie viele Urlaubstage hat ein*e Teilzeitazubi?
Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den wöchentlichen Arbeitstagen ab.
Ist der*die Auszubildende an fünf Tagen pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule, hat er *sie den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Ist er*sie weniger als fünf Tage pro Woche im Betrieb, reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.
- Ist die Teilzeitausbildung gesetzlich verankert?
Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBIG) verankert. Ab dem 1. Januar 2020 wurde mit dessen Novellierung die Teilzeitberufsausbildung für einen größeren Personenkreis erweitert.
- Gibt es weiteres Informationsmaterial?
Ja. Sie finden interessante Broschüren und Veröffentlichungen zum Thema “Teilzeitausbildung” im Bereich Service.
- Wie kann ich mich als Unternehmer*in engagieren?
Als Unternehmer*in haben Sie viele Möglichkeiten, die Teilzeitausbildung bekannter zu machen:
- Berichten Sie in Ihren Unternehmensnetzwerken von den Möglichkeiten und Ihren Erfahrungen.
- Binden Sie den Link zu dieser Internetseite in Ihre E-Mail Signatur ein.
- Wenn Sie bereits in Teilzeit ausbilden, machen Sie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie können auch in den Sozialen Medien berichten.
- Werden Sie Partner*in im Bündnis für Teilzeitberufsausbildung.
- Kann ich als Unternehmer*in auf dieser Seite über meine guten Erfahrungen berichten?
- Wer hilft mir in meiner Region?
Unter Kontakt finden Sie Ansprechpersonen für die Beratung bei Ihnen vor Ort.
Sie haben Fragen zur Teilzeitberufsausbildung?
Weitergehende Informationen erhalten Sie in unseren FAQs sowie der Link- und Literatursammlung. Das Info-Material steht Ihnen zusätzlich zum Download zur Verfügung.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union