Good Practice - Aus der Praxis
Mutter eines vierjährigen Sohnes und Gesellin für Augenoptik
Dass Teilzeitberufsausbildung funktionieren kann, zeigen Ihnen die nachfolgenden Praxisbeispiele. Dieses Ausbildungsmodell kann in vielen Branchen und Lebenssituationen genutzt werden. Ausbildungssuchende können zum Beispiel vor und während der Teilzeitberufsausbildung Unterstützung durch das Landesprogramm “Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen” (TEP) erhalten. Bei der Durchsicht der Praxisbeispiele werden Sie auf externe Seiten verlinkt.
Ausbildung in Teilzeit mit TEP
Landesregierung wirbt für Ausbildung in Teilzeit – Minister Laumann besucht Bochumer IT-Start-up
Teilzeitausbildung – mit dem parallelen Sprachkurs zur erfolgreichen Ausbildung!
Ausbildung in Teilzeit – Kira und Samah – Personaldienstleistungskauffrauen
Ausbildung In Teilzeit – Christina – Kauffrau für Büromanagement – Niederlassungsleitung
Ausbildung in Teilzeit – Stefanie – Mediengestalterin Digital und Print
Ihre Erfolgsgeschichte über die Teilzeitberufsausbildung!
Sie bilden selbst in Teilzeit aus oder absolvieren aktuell Ihre Ausbildung in Teilzeit? Dann freuen wir uns über Ihre Erfolgsgeschichte. Bitte nutzen Sie hierfür den nachfolgenden Button, um Ihre Geschichte einzureichen und um mit uns ins Gespräch zu kommen.
FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Wer kann eine Ausbildung in Teilzeit machen?
Seit 2020 können alle Ausbildungsinteressierten eine Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren, sofern es sich hierbei um einen anerkannten dualen Ausbildungsberuf handelt, der nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist.
Darüber hinaus müssen alle Beteiligten (Ausbildungsbetrieb, Auszubildende*r, zuständige Kammer) damit einverstanden sein.
- Was geschieht, wenn mein Kind krank ist?
Wenn das Kind des*der Teilzeitazubi krank ist und er*sie keine andere Möglichkeit hat, es zu Hause betreuen zu lassen, muss er*sie die Betreuung übernehmen.
Jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage pro Kind von 10 Tagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Obergrenze von 25 Tagen pro Elternteil.
Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage pro Kind bzw. auf maximal 50 Tage bei mehr als zwei Kindern.
Voraussetzung ist, dass
- das Kind nicht älter als 12 Jahre ist,
- ein Arzt die Betreuung und Pflege des Kindes anordnet und
- ein Arzt ab dem ersten Tag einen Kinderkrankenschein ausstellt.
Ist der gesetzliche Anspruch aufgebraucht und das Kind bzw. die Kinder erneut erkrankt, können Sie gemeinsam eine Lösung besprechen. In der Regel wird das Fehlen des*der Azubi mit Urlaub abgegolten.
- An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Fragen rund um die Teilzeitausbildung beantworten die zuständigen Kammern und Verbände, die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
- Gibt es weiteres Informationsmaterial?
Ja. Sie finden interessante Broschüren und Veröffentlichungen zum Thema “Teilzeitausbildung” im Bereich Service.
- Wer hilft mir in meiner Region?
Unter Kontakt finden Sie Ansprechpersonen für die Beratung bei Ihnen vor Ort.
- Was kostet mich die Teilzeitausbildung?
Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am Ausbildungsberuf und an der vereinbarten Wochenstundenzahl.
Wird die Wochenstundenzahl von 40 Stunden einer Vollzeitausbildung beispielsweise auf 75 Prozent, also 30 Wochenstunden gekürzt, wird auch die Ausbildungsvergütung auf 75 Prozent der vollen Ausbildungsvergütung gekürzt.
Man kann aber auch die volle Ausbildungsvergütung zahlen.
- Wie viele Stunden täglich ist der*die Azubi im Betrieb?
Es kommt darauf an, wie viele Wochenstunden im Ausbildungsvertrag festgelegt werden.
Die tägliche Arbeitszeit wird individuell mit dem*der Auszubildenden festgelegt. Meistens liegt die wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 25 und 30 Stunden.
- Wie lange dauert die Ausbildung?
Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann bis zu 50% reduziert werden.
Die Berufsschulzeit bleibt davon unberührt.
Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer ist auf maximal das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer beschränkt. Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und des Betriebs ist eine Verkürzung möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.
- Können auch die Wochenarbeitstage reduziert werden?
Ja, dies ist möglich. Dies geschieht im gegenseitigen Einverständnis und wirkt sich auf den Urlaubsanspruch aus.
- Wird auch der Besuch der Berufsschule verkürzt?
Berufsschulen sind nicht an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden. Es gibt Berufsschulen, die ihre Unterrichtszeiten an die Bedürfnisse der Teilzeitauszubildenden anpassen, in der Regel besteht aber weiterhin eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht in der Berufsschule.
Die Schulen werden angehalten, sensibel auf die persönlichen Bedürfnisse und Belange des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin einzugehen und zu reagieren sowie bei Bedarf individuelle Lösungen anzubieten.[…} Eine Reduzierung des Berufsschulunterrichts kann [..] nicht pauschal vorgenommen werden.
Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung von Auszubildenden in dualer Teilzeitberufsausbildung S. 4 vorletzter Abschnitt.
- Kann ich in Teilzeit ausbilden?
Jeder Betrieb, der ausbildet, kann auch in Teilzeit ausbilden.
Die Teilzeitausbildung wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart und bedarf einer Beantragung bei der zuständigen Kammer.
- Wie viele Urlaubstage hat ein*e Teilzeitazubi?
Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den wöchentlichen Arbeitstagen ab.
Ist der*die Auszubildende an fünf Tagen pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule, hat er *sie den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Ist er*sie weniger als fünf Tage pro Woche im Betrieb, reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.
- Ist die Teilzeitausbildung gesetzlich verankert?
Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBIG) verankert. Ab dem 1. Januar 2020 wurde mit dessen Novellierung die Teilzeitberufsausbildung für einen größeren Personenkreis erweitert.
- Gibt es weiteres Informationsmaterial?
Ja. Sie finden interessante Broschüren und Veröffentlichungen zum Thema “Teilzeitausbildung” im Bereich Service.
- Wie kann ich mich als Unternehmer*in engagieren?
Als Unternehmer*in haben Sie viele Möglichkeiten, die Teilzeitausbildung bekannter zu machen:
- Berichten Sie in Ihren Unternehmensnetzwerken von den Möglichkeiten und Ihren Erfahrungen.
- Binden Sie den Link zu dieser Internetseite in Ihre E-Mail Signatur ein.
- Wenn Sie bereits in Teilzeit ausbilden, machen Sie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie können auch in den Sozialen Medien berichten.
- Werden Sie Partner*in im Bündnis für Teilzeitberufsausbildung.
- Kann ich als Unternehmer*in auf dieser Seite über meine guten Erfahrungen berichten?
- Wer hilft mir in meiner Region?
Unter Kontakt finden Sie Ansprechpersonen für die Beratung bei Ihnen vor Ort.
Sie haben Fragen zur Teilzeitberufsausbildung?
Weitergehende Informationen erhalten Sie in unseren FAQs sowie der Link- und Literatursammlung. Das Info-Material steht Ihnen zusätzlich zum Download zur Verfügung.
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