Für Auszubildende

Wer kann eine Ausbildung in Teilzeit machen?

Seit 2020 können alle Ausbildungsinteressierten eine Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren, sofern es sich hierbei um einen anerkannten dualen Ausbildungsberuf handelt, der nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist.

Darüber hinaus müssen alle Beteiligten (Ausbildungsbetrieb, Auszubildende*r, zuständige Kammer) damit einverstanden sein.

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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