Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBIG) verankert. Ab dem 1. Januar 2020 wurde mit dessen Novellierung die Teilzeitberufsausbildung für einen größeren Personenkreis erweitert.
Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBIG) verankert. Ab dem 1. Januar 2020 wurde mit dessen Novellierung die Teilzeitberufsausbildung für einen größeren Personenkreis erweitert.