Die Teilzeitberufsausbildung kann in unterschiedlichen Modellen umgesetzt werden: das „Komplettmodell“ und das „Zeitraummodell“.

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Die Teilzeitberufsausbildung kann in unterschiedlichen Modellen umgesetzt werden: das „Komplettmodell“ und das „Zeitraummodell“.

Die Teilzeitberufsausbildung kann in unterschiedlichen Modellen umgesetzt werden: das „Komplettmodell“ und das „Zeitraummodell“.

Komplettmodell heißt, dass die Ausbildung von Anfang bis Ende in Teilzeit durchgeführt wird.

Beim Zeitraummodell wird nur ein Teil der Ausbildung in Teilzeit durchgeführt, der restliche Teil der Ausbildung erfolgt in Vollzeit.  

Grundsätzlich verlängert sich die Ausbildungsdauer bei einer Teilzeitberufsausbildung. Es gibt aber auch Gründe und Möglichkeiten der Verkürzung.

Die Verlängerung der Ausbildungsdauer erfolgt in einem vierschrittigen Verfahren:

Schritt 1 ist die automatische Verlängerung. Wenn die Ausbildungsdauer in Vollzeit beispielsweise für den Beruf der Bürokauffrau 36 Monate umfasst und die vereinbarte wöchentliche Ausbildungszeit auf 75 % reduziert wird, verlängert sich die Ausbildung insgesamt um 12 Monate (nach der Formel 36 Monate: 0,75 = 48 Monate).

Schritt 2 beinhaltet allerdings eine gesetzliche Obergrenze. Für die Verlängerung ist eine gesetzliche Obergrenze von maximal des eineinhalbfachen der Ausbildungsdauer in Vollzeit einzuhalten. Zum Beispiel, wenn die gerade beschriebene angehende Bürokauffrau ihre Teilzeitausbildung statt auf 75 % auf 50% reduziert. Die gesetzliche Obergrenze wird auf 54 Monate, also auf 4 ½ Jahre begrenzt.

Schritt 3 ist die Abrundung. Die Ausbildungsdauer wird im dritten Schritt auf ganze Monate abgerundet, wenn sich rein rechnerisch kein runder Wert ergeben sollte. Dies wäre in unserem Beispiel etwa bei einer Verkürzung auf 70 % der Fall.

Schritt 4 ist die Möglichkeit der Verlängerung. In einem letzten vierten Schritt könnte die freiwillige Verlängerung der Ausbildung beispielsweise bis zum nächsten möglichen Prüfungstermin erfolgen.

Wenn das Zeitraummodell gewählt wird, werden zum Beispiel während der Ausbildung 6 Monate in Teilzeit durchlaufen. Diese Teilzeitmonate werden dann an die ursprüngliche Ausbildungsdauer angehängt. Entweder 6 Monate wieder in Teilzeit oder 3 Monate in Vollzeit.

Aber es gibt mehrere Möglichkeiten, die Ausbildungsdauer zu verkürzen: Die Ausbildungszeit kann reduziert werden, wenn davon ausgegangen werden darf, dass das Ausbildungsziel auch in der kürzeren Dauer erreicht werden kann. Das kann auch schon zu Ausbildungsbeginn vertraglich vereinbart werden, z.B. wenn bereits Vorkenntnisse für den Ausbildungsberuf mitgebracht werden oder ein höherer Schulabschluss oder ein höheres Alter vorliegen. Der Antrag auf Verkürzung wird immer gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb gestellt. Und man kann auch zur Abschlussprüfung angemeldet werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen. Sind die Leistungen der*des Auszubildenden so gut, dass die Beteiligten der Meinung sind, dass eine vorgezogene Prüfungszulassung realisiert werden sollte, dann kann ein entsprechender Antrag bei der Kammer gestellt werden. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung kann auch verkürzt werden, wenn der Grund für die Teilzeit die Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger ist.

Ebenfalls ist auch eine Verlängerung der Ausbildungsdauer möglich. Bei den individuell möglichen Teilzeitmodellen wird zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht.  Deshalb können Auszubildende ihr Berufsausbildungsverhältnis bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin verlängern. Die Regelung lässt zu, dass sich die Ausbildung dadurch über die Höchstdauer hinaus verlängert. Natürlich kann eine Verlängerung auch notwendig sein, weil die Leistungen nicht so gut sind, wie sie sein sollten und dadurch das Ausbildungsziel gefährdet wäre.

Wichtig ist, dass ein Antrag auf Verlängerung nur durch die*den Auszubildenden gestellt werden kann.

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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