Die Teilzeitberufsausbildung bietet viele Vorteile

Zum einen für die Auszubildenden selbst.

Es gibt zum Beispiel einfach mehr Ausbildungsoptionen. Alle anerkannten dualen Ausbildungsberufe, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind, können in Teilzeit absolviert werden.

Die Teilzeitberufsausbildung ist in §7a BBiG geregelt, für das Handwerk gilt inhaltsgleich §27b der Handwerksordnung (HwO).

Und grundsätzlich ist jede duale Berufsausbildung in Teilzeit möglich, ob im kaufmännischen, sozialen, medizinischen Bereich, im Handwerk oder in der Industrie.

Schulische Ausbildungsgänge sind nicht dabei. Es geht hier „nur“ um duale Ausbildungsgänge. Schulische Berufsausbildungen können zwar grundsätzlich auch in Teilzeit realisiert werden, unterliegen aber anderen rechtlichen Regelungen.

Es gibt zurzeit keinen Anspruch auf Teilzeitausbildung. Sie ist aktuell nur in Absprache mit dem Betrieb und auf Antrag bei der zuständigen Kammer möglich.

Finanzielle Unabhängigkeit
Durch die Teilzeitberufsausbildung kann langfristig eine eigenständige Existenzsicherung möglich werden. Während der Ausbildung wird eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt und unter bestimmten Voraussetzungen kann man währenddessen zusätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder Bürgergeld haben.

Anerkannter Berufsabschluss
Der Abschluss einer Ausbildung in Teilzeit ist ein vollwertiger Berufsabschluss. Er unterscheidet sich nicht von einem Abschluss einer Ausbildung in Vollzeit. Absolvent*innen in Teilzeit haben somit dieselben Zukunfts- und Karriere-Chancen!

Durch die Teilzeitberufsausbildung erhalten zum Beispiel auch Personen mit familiären Verpflichtungen eine Chance auf eine Erstausbildung, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes beiträgt.

Anpassungsfähigkeit
Mit der Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung ist eine höhere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit verbunden. So können beispielsweise auch bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit umgewandelt werden. Für die gesamte verbleibende Restdauer oder für eine bestimmte Zeit. Eine Vollzeitausbildung kann also in Teilzeit fortgesetzt werden. Dies ist z. B. möglich, wenn eine Ausbildung durch Elternzeit unterbrochen wurde. Somit lässt sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gewährleisten! Selbstverständlich ist demnach auch ein Wechsel von einer Teilzeit- in eine Vollzeitausbildung möglich.


Zum anderen gibt es aber durch die Teilzeitberufsausbildung auch viele Vorteile für die ausbildenden Betriebe. 

Arbeitgeber, die die Ausbildung auch in Teilzeit anbieten, werden für Bewerber*innen interessant, für die nur eine Teilzeitausbildung in Frage kommt. Die Teilzeitberufsausbildung kann somit zur Fachkräftegewinnung und Vergrößerung des Potenzials dienen, aus dem Arbeitgeber ihre zukünftigen Fachkräfte generieren können.

In Teilzeit ausbildende Unternehmen profitieren aufgrund ihres sozialen Engagements vom Imagegewinn. Sie gelten als familienfreundlich und sind daher attraktive Arbeitgeber für künftige Auszubildende und qualifizierte Fachkräfte.

Menschen mit Familienverantwortung sind zudem häufig besonders motiviert und selbständig und zeichnen sich durch ein Plus an Lebenserfahrung aus.

Wenn Sie ein Ausbildungsbetrieb, insbesondere ein kleines mittelständisches Unternehmen sind, erhalten Sie mit der Teilzeitberufsausbildung die Möglichkeit, die Präsenzzeit der AZUBIS pro Tag im Betrieb mit ihren eigenen täglichen Arbeitsanforderungen besser zu kombinieren.

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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