Ausbildung in Teilzeit – was bedeutet das eigentlich?

Ausbildung in Teilzeit – was bedeutet das eigentlich?

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) besteht bereits seit 2005 die Möglichkeit für duale Berufsausbildungen, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb zu reduzieren. Zunächst bestand diese Option nur für einen eingeschränkten Personenkreis, mit der BBIG-Novelle ist sie seit dem 01. Januar 2020 auf alle Ausbildungsinteressierten ausgeweitet worden.

Aber für wen ist eine Ausbildung in Teilzeit eigentlich sinnvoll oder vielleicht die einzige Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren?

Zum Beispiel, wer kleine Kinder hat, deren Betreuungszeiten durch die Ausbildungszeit nicht abgedeckt werden, profitiert besonders von der Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung. Überwiegend diese Zielgruppe hat bisher auch die Option der Teilzeitberufsausbildung in Anspruch genommen.

Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen kann es möglicherweise ebenfalls sinnvoll sein, die tägliche Ausbildungszeit zu reduzieren, um Überforderungen zu vermeiden.

Ist man durch die Pflege von Angehörigen zeitlich eingebunden, kann auch hier eine Ausbildung in Teilzeit Entlastung bringen oder ggf. auch die einzige Möglichkeit der Ausbildung sein.

Aber Teilzeit muss nicht in jedem Fall für die gesamte Ausbildung realisiert werden. Vielleicht muss man die Pflege eines Angehörigen sicherstellen, bis ein Pflegedienst das dann übernehmen kann. Dann spricht man mit seinem Betrieb ab, die Ausbildung in den nächsten 6 Monaten in Teilzeit zu absolvieren. Danach kann es dann in Vollzeit weitergehen.

Auch für geflüchtete Menschen, die z.B. parallel noch Sprachkurse belegen, kann die Teilzeitberufsausbildung eine sinnvolle Option darstellen.

Wichtig ist, die Teilzeitabsprache gilt immer nur für den betrieblichen Teil der dualen Ausbildung. Der Umfang des Berufsschulunterrichts wird nicht reduziert. Für die Organisation des berufsschulischen Teils ist immer eine Absprache mit der Berufsschule erforderlich. Hier ist die Handhabung der Teilzeitberufsausbildung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und eine enge Abstimmung zwischen Betrieb, Auszubildende*r und Berufsschule sind ratsam.

Aber – wie gesagt – seit 01.01.2020 kann grundsätzlich jede und jeder Auszubildende eine duale Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren.

Und: was heißt das für die Umsetzung ganz konkret?

Zum einen kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt werden. Man kann jeden Tag reduzieren oder ist tageweise nicht im Betrieb.

Und es sind individuelle Zeiträume der Verkürzung möglich.

Als maximale Verkürzung sind bis zu 50% der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich. Dies immer in Bezug auf eine Vollzeitausbildung.

In der Regel verlängert sich dadurch die Dauer der Ausbildung entsprechend auf das maximal 1,5fache der regulären Ausbildungsdauer.

Auch die Ausbildungsvergütung kann sich hierdurch entsprechend verringern. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass in einigen Fällen dennoch die Ausbildungsvergütung in der gesamten Höhe bezahlt wird, weil sie im Vergleich zu einem ordentlichen Entgelt ohnehin vergleichsweise gering ist.

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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