Berufsschulen sind nicht an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden. Es gibt Berufsschulen, die ihre Unterrichtszeiten an die Bedürfnisse der Teilzeitauszubildenden anpassen, in der Regel besteht aber weiterhin eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht in der Berufsschule.
Die Schulen werden angehalten, sensibel auf die persönlichen Bedürfnisse und Belange des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin einzugehen und zu reagieren sowie bei Bedarf individuelle Lösungen anzubieten.[…} Eine Reduzierung des Berufsschulunterrichts kann [..] nicht pauschal vorgenommen werden.
Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung von Auszubildenden in dualer Teilzeitberufsausbildung S. 4 vorletzter Abschnitt.