Berufsschulen sind nicht an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden. Es gibt Berufsschulen, die ihre Unterrichtszeiten an die Bedürfnisse der Teilzeitauszubildenden anpassen, in der Regel besteht aber weiterhin eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht in der Berufsschule.