Für Ausbildungsbetriebe

Wie viele Urlaubstage hat ein*e Teilzeitazubi?

Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den wöchentlichen Arbeitstagen ab.

Ist der*die Auszubildende an fünf Tagen pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule, hat er *sie den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Ist er*sie weniger als fünf Tage pro Woche im Betrieb, reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Digitale Sprechstunde

Wenn Sie noch Fragen zur Teilzeitberufsausbildung haben, nutzen Sie gerne unsere digitale Sprechstunde. Der nächste Termin ist Freitag, der 03.05.2024 ab 11:30 Uhr. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage per Mail an service-tzba@gib.nrw.de, dann senden wir Ihnen die Zugangsdaten zur digitalen Sprechstunde zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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