Wenn das Kind eines oder einer Teilzeitazubi krank ist und es keine andere Möglichkeit gibt, als es zu Hause selbst zu betreuen, gelten die gesetzlichen Kinderkrankentage.
Jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage pro Kind von 15 Tagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Obergrenze von 35 Tagen pro Elternteil.
Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf 30 Tage pro Kind bzw. auf maximal 70 Tage bei mehr als zwei Kindern.
Voraussetzung ist, dass
1. das Kind nicht älter als 12 Jahre ist,
2. eine Ärztin oder ein Arzt die Betreuung und Pflege des Kindes anordnet und
3. eine Ärztin oder ein Arzt ab dem ersten Tag einen Kinderkrankenschein ausstellt.
Ist der gesetzliche Anspruch aufgebraucht und das Kind bzw. die Kinder erneut erkrankt, können Sie gemeinsam eine Lösung besprechen. In der Regel wird das Fehlen der Azubis mit Urlaub abgegolten.