Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den wöchentlichen Arbeitstagen ab.

Ist der*die Auszubildende an fünf Tagen pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule, hat er *sie den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Ist er*sie weniger als fünf Tage pro Woche im Betrieb, reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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