Für Ausbildungsbetriebe

Was kostet mich die Teilzeitausbildung?

Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am Ausbildungsberuf und an der vereinbarten Wochenstundenzahl.

Wird die Wochenstundenzahl von 40 Stunden einer Vollzeitausbildung beispielsweise auf 75 Prozent, also 30 Wochenstunden gekürzt, wird auch die Ausbildungsvergütung auf 75 Prozent der vollen Ausbildungsvergütung gekürzt.

Man kann aber auch die volle Ausbildungsvergütung zahlen.

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Digitale Sprechstunde

Wenn Sie noch Fragen zur Teilzeitberufsausbildung haben, nutzen Sie gerne unsere digitale Sprechstunde. Der nächste Termin ist Freitag, der 12.04.2024 ab 13:00 Uhr. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage per Mail an service-tzba@gib.nrw.de, dann senden wir Ihnen die Zugangsdaten zur digitalen Sprechstunde zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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