Wenn das Kind des*der Teilzeitazubi krank ist und er*sie keine andere Möglichkeit hat, es zu Hause betreuen zu lassen, muss er*sie die Betreuung übernehmen.
Jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage pro Kind von 10 Tagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Obergrenze von 25 Tagen pro Elternteil.
Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage pro Kind bzw. auf maximal 50 Tage bei mehr als zwei Kindern.
Voraussetzung ist, dass
- das Kind nicht älter als 12 Jahre ist,
- ein Arzt die Betreuung und Pflege des Kindes anordnet und
- ein Arzt ab dem ersten Tag einen Kinderkrankenschein ausstellt.
Ist der gesetzliche Anspruch aufgebraucht und das Kind bzw. die Kinder erneut erkrankt, können Sie gemeinsam eine Lösung besprechen. In der Regel wird das Fehlen des*der Azubi mit Urlaub abgegolten.