Für Auszubildende

Was geschieht, wenn mein Kind krank ist?

Wenn das Kind des*der Teilzeitazubi krank ist und er*sie keine andere Möglichkeit hat, es zu Hause betreuen zu lassen, muss er*sie die Betreuung übernehmen.

Jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage pro Kind von 10 Tagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Obergrenze von 25 Tagen pro Elternteil.

Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage pro Kind bzw. auf maximal 50 Tage bei mehr als zwei Kindern.

Voraussetzung ist, dass

  1. das Kind nicht älter als 12 Jahre ist,
  2. ein Arzt die Betreuung und Pflege des Kindes anordnet und
  3. ein Arzt ab dem ersten Tag einen Kinderkrankenschein ausstellt.

Ist der gesetzliche Anspruch aufgebraucht und das Kind bzw. die Kinder erneut erkrankt, können Sie gemeinsam eine Lösung besprechen. In der Regel wird das Fehlen des*der Azubi mit Urlaub abgegolten.

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Digitale Sprechstunde

Wenn Sie noch Fragen zur Teilzeitberufsausbildung haben, nutzen Sie gerne unsere digitale Sprechstunde. Der nächste Termin ist Freitag, der 20.12.2024 ab 11:30 Uhr. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage per Mail an service-tzba@gib.nrw.de, dann senden wir Ihnen die Zugangsdaten zur digitalen Sprechstunde zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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