Jeder Betrieb, der ausbildet, kann auch in Teilzeit ausbilden.
Die Teilzeitausbildung wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart und bedarf einer Beantragung bei der zuständigen Kammer.
Jeder Betrieb, der ausbildet, kann auch in Teilzeit ausbilden.
Die Teilzeitausbildung wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart und bedarf einer Beantragung bei der zuständigen Kammer.
Berufsschulen sind nicht an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden. Es gibt Berufsschulen, die ihre Unterrichtszeiten an die Bedürfnisse der Teilzeitauszubildenden anpassen, in der Regel besteht aber weiterhin eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht in der Berufsschule.
Die Schulen werden angehalten, sensibel auf die persönlichen Bedürfnisse und Belange des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin einzugehen und zu reagieren sowie bei Bedarf individuelle Lösungen anzubieten.[…} Eine Reduzierung des Berufsschulunterrichts kann [..] nicht pauschal vorgenommen werden.
Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung von Auszubildenden in dualer Teilzeitberufsausbildung S. 4 vorletzter Abschnitt.
Seit 2020 können alle Ausbildungsinteressierten eine Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren, sofern es sich hierbei um einen anerkannten dualen Ausbildungsberuf handelt, der nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist.
Darüber hinaus müssen alle Beteiligten (Ausbildungsbetrieb, Auszubildende, zuständige Kammer) damit einverstanden sein.
Wenn das Kind eines oder einer Teilzeitazubi krank ist und es keine andere Möglichkeit gibt, als es zu Hause selbst zu betreuen, gelten die gesetzlichen Kinderkrankentage.
Jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage pro Kind von 15 Tagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Obergrenze von 35 Tagen pro Elternteil.
Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf 30 Tage pro Kind bzw. auf maximal 70 Tage bei mehr als zwei Kindern.
Voraussetzung ist, dass
1. das Kind nicht älter als 12 Jahre ist,
2. eine Ärztin oder ein Arzt die Betreuung und Pflege des Kindes anordnet und
3. eine Ärztin oder ein Arzt ab dem ersten Tag einen Kinderkrankenschein ausstellt.
Ist der gesetzliche Anspruch aufgebraucht und das Kind bzw. die Kinder erneut erkrankt, können Sie gemeinsam eine Lösung besprechen. In der Regel wird das Fehlen der Azubis mit Urlaub abgegolten.
Fragen rund um die Teilzeitausbildung beantworten die zuständigen Kammern und Verbände, die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
Ja. Sie finden interessante Broschüren und Veröffentlichungen zum Thema „Teilzeitausbildung“ im Bereich Service.
Unter Kontakt finden Sie Ansprechpersonen für die Beratung bei Ihnen vor Ort.
Auf leando.de finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Teilzeitberufsausbildung Die wichtigsten Fragen zur Teilzeitausbildung (leando.de) und Tipps, wie Teilzeitausbildung zum Erfolg wird 3 Tipps, wie Teilzeitausbildung zum Erfolg wird (leando.de).
Leando ist das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Portal (www.leando.de) für Ausbildungs- und Prüfungspersonal und stellt Wissen und Informationen für die Gestaltung der alltäglichen Berufsausbildung kostenfrei zur Verfügung. Auf Leando können sich Ausbildende und Prüfende in themenbezogenen Communitys mit anderen Kolleginnen und Kollegen austauschen und vernetzen sowie individuelle Arbeitsmaterialien wie beispielsweise Lern- und Arbeitsaufgaben für den Ausbildungsalltag anfertigen.
Zusätzlich bietet Leando Lernpfade zur individuellen Qualifizierung und das Seminarkonzept zur Aneignung von Medien- und IT-Kompetenz für Ausbildungspersonal – kurz MIKA.
Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am Ausbildungsberuf und an der vereinbarten Wochenstundenzahl.
Wird die Wochenstundenzahl von 40 Stunden einer Vollzeitausbildung beispielsweise auf 75 Prozent, also 30 Wochenstunden gekürzt, wird auch die Ausbildungsvergütung auf 75 Prozent der vollen Ausbildungsvergütung gekürzt.
Man kann aber auch die volle Ausbildungsvergütung zahlen.
Es kommt darauf an, wie viele Wochenstunden im Ausbildungsvertrag festgelegt werden.
Die tägliche Arbeitszeit wird individuell mit den Auszubildenden festgelegt. Meistens liegt die wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 25 und 30 Stunden.
Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann bis zu 50% reduziert werden.
Die Berufsschulzeit bleibt davon unberührt.
Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer ist auf maximal das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer beschränkt. Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und des Betriebs ist eine Verkürzung möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.
Ja, dies ist möglich. Dies geschieht im gegenseitigen Einverständnis und wirkt sich auf den Urlaubsanspruch aus.
Berufsschulen sind nicht an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden. Es gibt Berufsschulen, die ihre Unterrichtszeiten an die Bedürfnisse der Teilzeitauszubildenden anpassen, in der Regel besteht aber weiterhin eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht in der Berufsschule.
Die Schulen werden angehalten, sensibel auf die persönlichen Bedürfnisse und Belange des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin einzugehen und zu reagieren sowie bei Bedarf individuelle Lösungen anzubieten.[…} Eine Reduzierung des Berufsschulunterrichts kann [..] nicht pauschal vorgenommen werden.
Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung von Auszubildenden in dualer Teilzeitberufsausbildung S. 4 vorletzter Abschnitt.
Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den wöchentlichen Arbeitstagen ab.
Sind Teilzeitauszubildende an fünf Tagen pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule, haben sie den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Sind sie weniger als fünf Tage pro Woche im Betrieb, reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.
Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBIG) verankert. Ab dem 1. Januar 2020 wurde mit dessen Novellierung die Teilzeitberufsausbildung für einen größeren Personenkreis erweitert.
Ja. Sie finden interessante Broschüren und Veröffentlichungen zum Thema „Teilzeitausbildung“ im Bereich Service.
Als verantwortliche Person im Unternehmen haben Sie viele Möglichkeiten, die Teilzeitausbildung bekannter zu machen:
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich in einem Bündnis für Teilzeitberufsausbildung engagieren wollen.
Unter Kontakt finden Sie Ansprechpersonen für die Beratung bei Ihnen vor Ort.
Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.
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