Jeder Betrieb, der ausbildet, kann auch in Teilzeit ausbilden.
Die Teilzeitausbildung wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart und bedarf einer Beantragung bei der zuständigen Kammer.
Jeder Betrieb, der ausbildet, kann auch in Teilzeit ausbilden.
Die Teilzeitausbildung wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart und bedarf einer Beantragung bei der zuständigen Kammer.