Für Ausbildungsbetriebe

Kann ich in Teilzeit ausbilden?

Jeder Betrieb, der ausbildet, kann auch in Teilzeit ausbilden.

Die Teilzeitausbildung wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart und bedarf einer Beantragung bei der zuständigen Kammer.

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Digitale Sprechstunde

Wenn Sie noch Fragen zur Teilzeitberufsausbildung haben, nutzen Sie gerne unsere digitale Sprechstunde. Der nächste Termin ist Freitag, der 12.04.2024 ab 13:00 Uhr. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage per Mail an service-tzba@gib.nrw.de, dann senden wir Ihnen die Zugangsdaten zur digitalen Sprechstunde zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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