Für Ausbildungsbetriebe

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann bis zu 50% reduziert werden.

Die Berufsschulzeit bleibt davon unberührt.

Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer ist auf maximal das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer beschränkt. Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und des Betriebs ist eine Verkürzung möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Digitale Sprechstunde

Wenn Sie noch Fragen zur Teilzeitberufsausbildung haben, nutzen Sie gerne unsere digitale Sprechstunde. Der nächste Termin ist Freitag, der 12.04.2024 ab 13:00 Uhr. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage per Mail an service-tzba@gib.nrw.de, dann senden wir Ihnen die Zugangsdaten zur digitalen Sprechstunde zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.

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