Ja. Sie finden interessante Broschüren und Veröffentlichungen zum Thema “Teilzeitausbildung” im Bereich Service.
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Berufsschulen sind nicht an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden. Es gibt Berufsschulen, die ihre Unterrichtszeiten an die Bedürfnisse der Teilzeitauszubildenden anpassen, in der Regel besteht aber weiterhin eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht in der Berufsschule.
Die Schulen werden angehalten, sensibel auf die persönlichen Bedürfnisse und Belange des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin einzugehen und zu reagieren sowie bei Bedarf individuelle Lösungen anzubieten.[…} Eine Reduzierung des Berufsschulunterrichts kann [..] nicht pauschal vorgenommen werden.
Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung von Auszubildenden in dualer Teilzeitberufsausbildung S. 4 vorletzter Abschnitt.
Seit 2020 können alle Ausbildungsinteressierten eine Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren, sofern es sich hierbei um einen anerkannten dualen Ausbildungsberuf handelt, der nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist.
Darüber hinaus müssen alle Beteiligten (Ausbildungsbetrieb, Auszubildende*r, zuständige Kammer) damit einverstanden sein.
Wenn das Kind des*der Teilzeitazubi krank ist und er*sie keine andere Möglichkeit hat, es zu Hause betreuen zu lassen, muss er*sie die Betreuung übernehmen.
Jeder Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage pro Kind von 10 Tagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Obergrenze von 25 Tagen pro Elternteil.
Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage pro Kind bzw. auf maximal 50 Tage bei mehr als zwei Kindern.
Voraussetzung ist, dass
Ist der gesetzliche Anspruch aufgebraucht und das Kind bzw. die Kinder erneut erkrankt, können Sie gemeinsam eine Lösung besprechen. In der Regel wird das Fehlen des*der Azubi mit Urlaub abgegolten.
Fragen rund um die Teilzeitausbildung beantworten die zuständigen Kammern und Verbände, die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
Ja. Sie finden interessante Broschüren und Veröffentlichungen zum Thema “Teilzeitausbildung” im Bereich Service.
Unter Kontakt finden Sie Ansprechpersonen für die Beratung bei Ihnen vor Ort.
Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am Ausbildungsberuf und an der vereinbarten Wochenstundenzahl.
Wird die Wochenstundenzahl von 40 Stunden einer Vollzeitausbildung beispielsweise auf 75 Prozent, also 30 Wochenstunden gekürzt, wird auch die Ausbildungsvergütung auf 75 Prozent der vollen Ausbildungsvergütung gekürzt.
Man kann aber auch die volle Ausbildungsvergütung zahlen.
Es kommt darauf an, wie viele Wochenstunden im Ausbildungsvertrag festgelegt werden.
Die tägliche Arbeitszeit wird individuell mit dem*der Auszubildenden festgelegt. Meistens liegt die wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 25 und 30 Stunden.
Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann bis zu 50% reduziert werden.
Die Berufsschulzeit bleibt davon unberührt.
Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer ist auf maximal das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer beschränkt. Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und des Betriebs ist eine Verkürzung möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.
Ja, dies ist möglich. Dies geschieht im gegenseitigen Einverständnis und wirkt sich auf den Urlaubsanspruch aus.
Berufsschulen sind nicht an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden. Es gibt Berufsschulen, die ihre Unterrichtszeiten an die Bedürfnisse der Teilzeitauszubildenden anpassen, in der Regel besteht aber weiterhin eine vollumfängliche Anwesenheitspflicht in der Berufsschule.
Die Schulen werden angehalten, sensibel auf die persönlichen Bedürfnisse und Belange des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin einzugehen und zu reagieren sowie bei Bedarf individuelle Lösungen anzubieten.[…} Eine Reduzierung des Berufsschulunterrichts kann [..] nicht pauschal vorgenommen werden.
Siehe hierzu auch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung von Auszubildenden in dualer Teilzeitberufsausbildung S. 4 vorletzter Abschnitt.
Jeder Betrieb, der ausbildet, kann auch in Teilzeit ausbilden.
Die Teilzeitausbildung wird schriftlich im Ausbildungsvertrag vereinbart und bedarf einer Beantragung bei der zuständigen Kammer.
Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den wöchentlichen Arbeitstagen ab.
Ist der*die Auszubildende an fünf Tagen pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule, hat er *sie den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Ist er*sie weniger als fünf Tage pro Woche im Betrieb, reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.
Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBIG) verankert. Ab dem 1. Januar 2020 wurde mit dessen Novellierung die Teilzeitberufsausbildung für einen größeren Personenkreis erweitert.
Als Unternehmer*in haben Sie viele Möglichkeiten, die Teilzeitausbildung bekannter zu machen:
Unter Kontakt finden Sie Ansprechpersonen für die Beratung bei Ihnen vor Ort.
Wenn Sie noch Fragen zur Teilzeitberufsausbildung haben, nutzen Sie gerne unsere digitale Sprechstunde. Der nächste Termin ist Freitag, der 20.12.2024 ab 11:30 Uhr. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage per Mail an service-tzba@gib.nrw.de, dann senden wir Ihnen die Zugangsdaten zur digitalen Sprechstunde zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Zur Veröffentlichung Ihres Praxisbeispiels möchten wir Sie bitten, das folgende Formular auszufüllen, um bereits erste Informationen von Ihnen zu erhalten.
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